Sportgeräte Outdoor

Bewegungsland Nr.1 #Sportstättenförderung Rheinland-Pfalz

Für die Förderung von Baumaßnahmen von Sportstätten durch Kommunen und Sportvereine stehen drei unterschiedliche Förderprogramme zur Verfügung.

1. Großes Sportstättenförderprogramm

Im Rahmen des Landesprogramms können mit Mitteln der Sportstättenförderung Baumaßnahmen von Kommunen, Sportvereinen und -verbänden mit zuwendungsfähigen Kosten von mehr als 100.000 Euro gefördert werden. Die Förderquote kann hierbei bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Allerdings sind Förderungen mitunter der Höhe nach, insbesondere bei Großspielfeldern durch Kostenrichtwerte gedeckelt. Voraussetzung für eine Aufnahme in den Jahresförderplan des Landes ist u.a. eine vordere Platzierung des Vorhabens auf der Prioritätenliste durch den Sportstättenbeirat des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, der hier den Bedarf feststellt. Bewilligungsbehörde ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.

2. Sonderprogramm

Im Rahmen des Sonderprogramms können kleinere bauliche Maßnahmen von Sportvereinen und -verbänden mit zuwendungsfähigen Kosten von 10.500 Euro bis 100.000 Euro mit einer Förderquote von bis zu 40 % gefördert werden. Das Förderverfahren wird durch den Landessportbund gemeinsam mit dem jeweils zuständigen regionalen Sportbund durchgeführt, der insbesondere den Förderbedarf feststellt.

3. Kleines Sportstättenförderprogramm

Fördergegenstand sind kleinere Baumaßnahmen an Freisportanlagen oder auch Hochbauten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten müssen zwischen 10.500 Euro und 100.000 Euro liegen. Die Förderquote beträgt regelmäßig bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Bewilligungsbehörde ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier. Merkblatt Kleines Sportstättenförderprogramm

Grundsätzlich gilt Folgendes:
Die Sportanlage, für die die Baumaßnahme geplant ist, muss sich im Eigentum des Antragstellers befinden oder langfristig gepachtet sein mit einer noch verbleibenden Mindestlaufzeit des Pachtvertrages von mindestens 20 Jahren. Sportvereine müssen Mitglied beim Landessportbund sein.

Rundschreiben zur Anhebung der Fördersätze, Kostenrichtwerte und Schwellenwerte vom 18. November 2024

Kontakt

Informationsseite:
https://mdi.rlp.de/themen/sport/sportfoerderung-der-landesregierung/sportstaettenbau 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
sportanlagenfoerderung(at)add.rlp.de


Pilot- Sportstättenförderprogramm „Land in Bewegung“

Für die Jahre 2022 und 2023 hatte das Ministerium des Innern und für Sport ein Pilot-Sportstättenförderprogramm „Land in Bewegung“ zur Stärkung und Ergänzung der gleichnamigen Landesinitiative aufgelegt. Im Rahmen dieses Pilotprogramms konnten Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Sanierungen von kleinen Sport- und Bewegungsanlagen im Freien gefördert werden. Das Land hatte hierfür jährliche Haushaltsmittel in Höhe von 300.000,- EUR zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2024 und 2025 wurde dieses Programm fortgeführt.

Finalisierte Sportbaumaßnahmen

Fitness-Trail am Rehbachwanderweg in Neuhofen (Rhein-Pfalz-Kreis)

Der Fitness-Trail ist mit Unterstützung der Förderung des „Pilot Sportstättenförderprogrammes“ entstanden. Hintergrund ist es auf dem ca. 2,8 km langen Weg Übungen der Dehnung, Mobilisation und Kräftigung zu installieren. Somit wurden unter anderem Balancierbalken, Barrenstangen und schwebende Plattformen integriert. Die Endsumme der Baumaßnahme lag bei 13.246 Euro. Die Bezuschussung liegt bei 6.624,00 Euro seitens des Landes.