Sportgeräte Outdoor

Sportstättenförderprogramm „Land in Bewegung“

Das Ministerium des Innern und für Sport hatte für die Jahre 2022/2023 ein neues Pilot- Sportstättenförderprogramm zur Stärkung und Ergänzung der gleichnamigen Landesinitiative „Land in Bewegung“ aufgelegt.


Fortführung 2024

Der Minister hat erklärt, dass das Sportstättenförderprogramm im Jahr 2024 fortgeführt wird. Im Jahr 2024 werden daher Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 EUR für dieses Programm zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen dieses Pilotprogramms konnten Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Sanierungen von kleinen Sport- und Bewegungsanlagen im Freien gefördert werden.
Die zuwendungsfähigen Kosten pro Maßnahme liegen zwischen 10.500 Euro und 75.000 Euro. Die Baumaßnahme kann mit einer Landeszuwendung in Höhe von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Gefördert werden können beispielsweise auch Kletter- und Motorikparcours, Calisthenics-Parks, Kleinspielfelder wie Basketball- oder Volleyballplätze oder auch Bouleplätze. Antragsberechtigt sind Kommunen. 

Alle relevanten Informationen zur Antragsstellung finden Sie im Merkblatt Sportstättenförderprogramm.

ACHTUNG: Anträge können vom 01. Januar bis 30. April 2024 eingreicht werden.

Informationen

Merkblatt Sportstättenförderprorgamm
Klicken Sie hier, um das Merkblatt herunter zu laden.

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
sportanlagenfoerderung(at)add.rlp.de

Finalisierte Sportbaumaßnahmen

Fitness-Trail am Rehbachwanderweg in Neuhofen (Rhein-Pfalz-Kreis)

Der Fitness-Trail ist mit Unterstützung der Förderung des „Pilot Sportstättenförderprogrammes“ entstanden. Hintergrund ist es auf dem ca. 2,8 km langen Weg Übungen der Dehnung, Mobilisation und Kräftigung zu installieren. Somit wurden unter anderem Balancierbalken, Barrenstangen und schwebende Plattformen integriert. Die Endsumme der Baumaßnahme lag bei 13.246 Euro. Die Bezuschussung liegt bei 6.624,00 Euro seitens des Landes.